AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

  1. Preisstellung und Eigentumsvorbehalt
    Angebote verstehen sich freibleibend; Lieferungen gelten ab Werk. Alle gelieferten Waren bleiben auch in bearbeitetem Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der dem Lieferer gehörenden Waren tritt, wenn sie veräußert werden, der Anspruch gegen den dritten Abnehmer, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an den Lieferer bedarf. (Erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Anwendbarkeit des § 28 der Vergleichsordnung gilt als ausgeschlossen. Wir sind nur zur Lieferung solcher Waren verpflichtet, die wir selbst herstellen und übernehmen auch für Zulieferungen (bezogene Ware) eine Haftung nur insoweit, als der Zulieferant zur Verant­wortung herangezogen werden kann.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Für alle sich aus den Geschäften ergebenden Rechte und Verpflichtungen gelten Hamm-Wiescherhöfen als Erfüllungsort und das Amts­gericht Hamm als Gerichtsstand.
  3. Ausführung
    Für die Gestaltung und technische Ausführung der Schmiedestücke und der zur Herstellung benötigten Werkzeuge ist die EN 10254 maßgeblich. Für dort nicht mehr aufgeführte Regelungen gelten weiterhin die DIN 7521 bis 7523 als vereinbart. Toleranzen und Abweichungen für Gesenkschmiedestücke werden nach DIN 7526 bzw. EN 10243 behandelt. Für Freiformschmiedestücke werden die Toleranzen und Ausführungen vereinbart oder es gelten die werksüblichen Genauigkeiten des Lieferers.
  4. Lieferfrist
    Die Lieferfrist wird nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit genannt. Durch verspätete Lieferungen stehen dem Käufer keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz oder Annullierung von Aufträgen zu. Ereignisse höherer Gewalt wie Mangel an Rohmaterialien und Arbeitern, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Maschinen- oder Gesenkbruch oder sonstige Betriebsstörungen, bedingen entsprechende Verlängerung der Lieferzeit oder berechtigen uns, unsere Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne irgend­welche Ersatzansprüche des Käufers. Dasselbe gilt, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten für Zulieferungen usw. eintreten. Fertiggestelltes Material, welches aus uns nicht zur Last fallenden Gründen nicht verladen werden kann, wird als ab Werk geliefert berechnet. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
    1. Versand
      Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers, auch wenn Frankolieferung vereinbart wurde. Ohne besondere Weisung erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Werden Waren unmittelbar an Dritte versandt, so hat die Abnahme in unserem Werk zu erfolgen. Geschieht das nicht, so gilt die Ware beim Verlassen unseres Werkes als bedingungsgemäß geliefert.
    2. Ausfuhrnachweis
      Holt ein Käufer, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer), oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhr­nachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
    3. Anzuwendendes Recht

      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf“.
      2. Bei der Abrechnung von Lieferungen von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen gelten die umsatzsteuerlichen Regelungen der 6. EG-Richtlinie in der jeweils gültigen Form, es sei denn, dass nationales Recht dem entgegensteht. Sofern von uns Umsatzsteuer zu erheben ist, schuldet der Käufer neben dem vereinbar- ten (Netto-)Kaufpreis auch die jeweilige Umsatzsteuer.
  5. Verpackung
    Die Verpackung, die besonders angefertigt wurde, wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Leihbehälter sind dagegen stets unaufgefordert sofort franko zurückzusenden. Im Übrigen wer- den Poolplatten bzw. Behälter verwendet, die getauscht werden oder nach verstrichener Rückgabezeit dem Kunden zum Neupreis in Rechnung gestellt werden.
  6. Reklamationen
    Reklamationen gegen Stückzahlen, Qualität oder Gewicht werden nur dann anerkannt, wenn uns solche innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden und sich die Ware, soweit erforderlich, noch im selben Zustand wie bei der Ablieferung befindet. Bei begründeter Reklamation nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und übernehmen auch die Frachtkosten, wenn die Rücksendung durch uns veranlasst wurde. Es erfolgt eine kostenlose Ersatzlieferung. Wir lehnen jegliche Ersatzansprüche auf Vergütung von Arbeitslohn, Verzugsstrafen, Rückrufaufwendungen usw. ausdrücklich ab. Bei Gesenkschmiedestücken wird bei einem Ausfall von 2 – 10 % der Wert der nicht zu verwendenden Rohstücke zu den berechneten Preisen gutgeschrieben. Erst bei 10%igem Ausschuss kann eventuell kostenfreie Lieferung von Rohstücken beansprucht werden.
  7. Allgemeines
    Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Diese verbleiben im Eigentum des Lieferers, sofern nicht klare gegenteilige Vereinbarun- gen getroffen wurden. Im Allgemeinen werden nur Anteile berechnet. Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wird ein Kaufver- trag gültig. Mündliche Absprachen und Sondervereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Irrtümer sowie Kalkulations- und Schreibfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden uns nicht. Die Bestellbedingungen des Käufers, gleich welcher Art, sind ungültig, es sei denn, dass diese von uns ganz oder teilweise in schriftlicher Form anerkannt werden. Ist der Käufer damit nicht einverstanden, muss er dieses innerhalb von 3 Tagen schriftlich bekannt geben. Auch wenn unsere Abnehmer nicht Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, gelten die Bestimmungen des HGB über Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten als vereinbart.
  8. Urheberschutz
    Die von uns dem Käufer unterbreiteten Vorlagen und Vorschriften technischer Art werden ihm von uns im geschäftlichen Verkehr anvertraut und bleiben unser Eigentum. Sie sind nicht offenkundig und daher vom Käufer geheim zu halten. Eine Veröffentlichung, Entstellung, Verwertung im Sinne des § 15 UrhG, Bearbeitung, Umgestaltung oder Änderung ohne unsere vorherige Zustimmung ist unter- sagt. Der Käufer darf diese Vorlage oder Vorschriften technischer Art nur in unserem Interesse oder nach unserer Weisung verwenden. Bei Verstößen gegen diese Beschränkungen werden Schadensersatzpflichten und andere Folgen nach §§ 18, 19, 1 UWG, 826 BGB, 97, 106 UrhG ausgelöst.

Wir sind SLVS-Verbotskunde

Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in EURO, Erhöhungen der Gestehungskosten, Erlass irgendwelcher neuer Steuern und Abgaben, die in den kalkulierten Preisen nicht enthalten sind, berechtigen uns zu einem entsprechenden Preiszuschlag. Bei Lieferung an Abnehmer, über deren Solvenz wir nicht genügend informiert sind, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherstellung der Rechnungsbeträge auch nach Vertragsabschluss zu beanspruchen.
Die Rechnungen sind zahlbar am 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug, unabhängig vom Recht der Mängelrüge.
Der Lieferung gleich gilt die gemeldete Versandbereitschaft. Bei Über­weisung in Schecks gilt der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes als Zahlungseingangstag.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles gerät der Abnehmer ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, ihm werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseingangs unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Kosten und Zinsen berechnet, die der Höhe entsprechen, die die Bank für ungedeckte Kredite in Ansatz bringt.